Private Grundstücksentwässerungsanlagen
Ebenso wie öffentliche Kanäle unterliegen die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) den Bestimmungen des deutschen Wasserrechts und den entsprechenden Verordnungen der Länder.
Das bayrische Landesamt für Umweltschutz geht von 80% potenziell beschädigten GEA aus.
Jedoch ist die Inspektion und Sanierung der GEA anspruchsvoller als die der öffentlichen Kanäle. Geringere Durchmesser mit wechselnden Dimensionen, verzweigte und verwinkelte Anlagen, nachträgliche Umbauten und die Lage vieler Anlagen unter der Bodenplatte erschweren es in alle Bereiche vorzustoßen.
Von der Industrie werden hierfür leistungsfähige Kamerasysteme angeboten, die auch in Nebenkanäle abbiegen können.
Für die Sanierung stehen dauerhafte Materialien zur Verfügung. Manchmal ist es unumgänglich, Teile zu erneuern, sodass eine offene Bauweise nötig wird. Dies trifft auch dann zu, wenn Drainagen oder Regenwasser neu angeschlossen werden müssen.
Neben der Entlastung der öffentlichen Kanäle sichert so jeder Eigentümer sein Grundstück vor punktuellen Unterspülungen und in der Folge vor Einbrüchen im Grundstück und an Gebäuden.
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