Eigenkontroll- / Eigenüberwachungsverordnung
Kontrolle und Sanierung der Kanalisation ist ein wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, festgehalten in Grundgesetz und Wasserrecht. Hier steht der Schutz des Grundwassers, unseres Trinkwasserspeichers, im Vordergrund.
Delegiert wir dies über Verordnungen der Länder an die Gemeinden, die zusätzlich eindringendes Wasser vermeiden wollen, um die Leistungsfähigkeit ihrer Kanäle und Klärwerke gewährleisten zu können.
So werden die Bürger/innen vor Überschwemmungen und Rückstau verunreinigten Wassers in Ihre Gebäude geschützt.
Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich um das größte Anlagevermögen der Gemeinden und Kommunen, deren Unterhalt durch stete Betrachtung im überschaubaren Rahmen bleibt.
ZI Leistungen
Umsetzung von Kanalsanierungen in offener Bauweise und Sonderverfahren
Umsetzung der Eigenkontrollverordnung (BW)
Umsetzung der Eigenüberwachungsverordnung (BY)
Kanalsanierungskonzeptionen
Fremdwasseruntersuchungen / -konzeptionen